Aufgabe:
Untersuchung, Beratung und Versorgung sehbehinderter Patienten aller Altersstufen mit vergrößernden Sehhilfen. Dazu gehört:
- die umfassende Diagnostik der zugrundeliegenden Erkrankung, dies betrifft insbesondere bei Kindern die genaue Diagnosestellung angesichts einer häufig zugrundeliegenden erblichen Netzhauterkrankung (u.a. Achromatopsie, Albinismus, juvenile Makuladystrophie (M. Stargardt, M. Best), Retinitis Pigmentosa, Zapfen-Stäbchen-Dystrophie)
- die Früherfassung von sehbehinderten Säuglingen und Kleinkindern, die Bestimmung des vorhandenen Sehrestes sowie die Beratung der Eltern über die Möglichkeiten der Förderung dieses Sehrestes, - bei Vorschulkindern die Einleitung von Förderungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Frühförderstellen der Blinden- und Sehbehindertenschulen, die unterstützende Beratung zu Einschulungsfragen aus augenärztlicher Sicht.